Anfrage: Urheberrecht im öffentlichen Raum

Im heutigen Rat stellen wir Fragen zum Urheberrecht im öffentlichen Raum: Öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Düsseldorf können aufgrund ihrer Gestaltung Werke der Baukunst darstellen und im Falle ihres urheberrechtlichen Schutzes können unerlaubte Änderungen daher einen Unterlassungsanspruch des Urhebers begründen. Das hat in der Vergangenheit bereits zu Problemen geführt. Wir fragen nach, wie oft das schon passiert ist, welche Probleme es geben kann und wie sie sich eventuell vermeiden lassen.

 

Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Urheberrecht im öffentlichen Raum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. April 2025 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

 

Anfrage:

1)   Welche urheberrechtlichen Problemstellungen können sich bei baulichen Änderungen (Umgestaltungen) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Düsseldorf ergeben?

2)   Sind in Düsseldorf derartige Problemstellungen bis hin zu rechtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Vergangenheit entstanden und/oder derzeit anhängig oder aktuell? Wenn ja, bitte auflisten.

3)   Wie lassen sich in künftigen Architektenverträgen und -wettbewerben oder sonstigen Verträgen im Zusammenhang mit der Gestaltung von öffentlichen Stadträumen derartige Konflikte in der Zukunft vermeiden (z. B. durch die Vereinbarung von uneingeschränkten Nutzungsrechten beim Rechteerwerb auch für nachträgliche Anpassungen, Änderungen etc. zu Gunsten der Stadt Düsseldorf)?

 

Begründung:

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Düsseldorf können aufgrund ihrer Gestaltung Werke der Baukunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG darstellen und im Falle ihres urheberrechtlichen Schutzes können unerlaubte Änderungen daher einen Unterlassungsanspruch des Urhebers gemäß § 97 UrhG begründen. Beim Fahrradweg auf der Schadowstraße, der Beleuchtung und dem Fahrradweg der Rheinuferpromenade, dem Zaun auf dem Worringer Platz und anderen Beispielen kann das Urheberrecht des jeweiligen Architekten im Konflikt mit dem öffentlichen Interesse stehen und sogar die Gerichte beschäftigen.

Öffentliche Stadträume verdienen eine ansprechende Gestaltung, damit sich Menschen auf diesen wohlfühlen. Für die FDP-Fraktion hat das Urheberrecht einen hohen Stellenwert. Straßen, Wege und Plätze sind jedoch nicht reine Kunst, sondern erfüllen in erster Linie einen Zweck und haben eine Funktion. Die Gestaltung einer Stadt befindet sich in einem ständigen Wandel, um den sich stetig verändernden Nutzerinteressen in Bezug auf Aufenthaltsqualität sowie Funktionalität gerecht zu werden. Auch können sich Probleme und Optimierungsmaßnahmen, die in der Planungsphase noch nicht gesehen wurden oder gesehen werden konnten, oftmals erst in der praktischen Nutzung ergeben.

Vor diesem Hintergrund möchten wir mit dieser Anfrage erfragen, wie sich derartige Konflikte bei zukünftigen Gestaltungen von vornherein in der Vertragsgestaltung im Einklang mit den Interessen des Urhebers vermeiden lassen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mirko Rohloff                                                        Dr. Christine Rachner