Anfrage/Antrag im Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Pflegebedürftige Menschen, darunter auch Angehörige von Minderheiten, befinden sich oft in einer besonders verletzlichen Position. Gewalt in Pflegeeinrichtungen stellt eine schwere Verletzung der persönlichen Integrität dar und widerspricht ethischen und rechtlichen Standards. Mit unserer Anfrage möchten wir transparent machen, in welcher Form der Schutz vor Gewalt in Pflegeeinrichtungen sicherstellt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere auch die Bedürfnisse von Minderheiten zu berücksichtigen.
Außerdem stellen wir einen Antrag zur Drogenpolitik in Düsseldorf. Die Situation der offenen Drogenszene stellt eine besondere Herausforderung dar. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Rahmenkonzepte für die Suchthilfe zu erarbeiten, den Austausch mit der Landesregierung zu suchen und sich an Best-Practice-Beispielen anderer Städte zu orientieren. Vor allem die Erfahrungen mit dem Zürcher Modell müssen geprüft werden.
Anfrage der FDP-Ratsfraktion zu Schutzkonzepten in der Pflege
Sehr geehrter Herr Stieber,
im Namen der FDP-Ratsfraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25. März 2025 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
- Wie stellt die WTG-Behörde sicher, dass auch Minderheiten in den Pflegeeinrichtungen, für die die Behörde zuständig ist, geschützt sind?
- Wie und von wem werden entsprechende Vorfälle an die WTG-Behörde gemeldet?
- Wie viele Fälle von wie auch immer gearteter Gewalt gegen Minderheiten wurden in den Jahren 2000 bis 2023 an die Behörde gemeldet?
Begründung:
Pflegebedürftige Menschen, darunter auch Angehörige von Minderheiten, befinden sich oft in einer besonders verletzlichen Position. Gewalt in Pflegeeinrichtungen – in welcher Form auch immer – stellt eine schwere Verletzung der persönlichen Integrität dar und widerspricht ethischen und rechtlichen Standards.
Die WTG-Behörde, die im Amt für Soziales und Jugend der Stadt Düsseldorf angesiedelt ist, nimmt als Sonderordnungsbehörde eine Schlüsselrolle in der Überwachung und Sicherstellung des Schutzes von Pflegebedürftigen vor Gewalt ein. Außerdem wurde in Düsseldorf eine Charta zur Gewaltprävention in Pflege und Eingliederungshilfe[1] unterzeichnet, die alle Träger der Wohlfahrtspflege zur Erarbeitung einrichtungsbezogener Schutzkonzepte verpflichtet.
Mit unserer Anfrage möchten wir daher transparent machen, in welcher Form der Schutz vor Gewalt in Pflegeeinrichtungen sicherstellt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere auch die Bedürfnisse von Minderheiten, wie etwa LGBTQ+, Migranten oder Menschen mit besonderen kulturellen Hintergründen, zu berücksichtigen.
Als Ratsfraktion der Freien Demokraten legen wir großen Wert auf den Schutz der Rechte und Würde aller BürgerInnen unserer Stadt, insbesondere derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind.
Die Freie Demokratische Partei steht für eine Gesellschaft, die von Respekt, Freiheit und Sicherheit geprägt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christine Rachner Laura Litzius
[1] https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt50/Soziales/Broschueren/Charta_Gewaltpraeventation_in__Pflege_und_Eingliederungshilfe.p…
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Antrag der Ratsfraktionen von FDP und SPD: Innovative Drogenpolitik für Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Stieber,
im Namen der oben genannten Ratsfraktionen bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25. März 2025 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Antrag:
1. Rahmenkonzepte für die Suchthilfe
Die Stadt Düsseldorf wird beauftragt, für jedes der drei Arbeitsfelder des bestehenden kommunal finanzierten Suchthilfekonzepts ein eigenes Rahmenkonzept zu erstellen. Diese Erstellung soll unter enger Einbeziehung des Lenkungskreises Suchthilfe erfolgen. Ziel ist eine ausgewogene und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.
2. Best Practice-Beispiele nutzen
Um innovative Ansätze in der Drogenpolitik zu fördern, sollen bewährte Maßnahmen („Best Practices“) aus anderen Städten analysiert und in Düsseldorf vorgestellt werden.
3. Enger Austausch mit der Landesregierung
Die Stadtverwaltung Düsseldorf soll aktiv den Austausch mit der Landesregierung suchen, um bestehende regulatorische Hürden zu identifizieren und sich für eine beschleunigte Umsetzung notwendiger Anpassungen einzusetzen.
4. Erfahrungen des Zürcher Modells für das Düsseldorfer Suchthilfesystem prüfen
Die Stadt Düsseldorf wird gebeten, die Erfahrungen des Zürcher Modells zu prüfen und gegebenenfalls bei der Entwicklung des bestehenden Suchthilfesystems in Düsseldorf zu berücksichtigen.
Begründung:
Eine moderne und wirksame Drogenpolitik in Düsseldorf muss alle drei Arbeitsfelder der kommunal finanzierten Suchthilfe gleichermaßen stärken. Der Blick auf erfolgreiche Modelle in anderen Städten kann dabei helfen, innovative Lösungen für Düsseldorf zu entwickeln. Gleichzeitig erfordert eine zukunftsgerichtete Drogenpolitik enge Abstimmungen mit der Landesregierung, um notwendige rechtliche Rahmenbedingungen zu optimieren.
Die Situation der offenen Drogenszene stellt eine besondere Herausforderung dar. Eine Prüfung der Erfahrungen aus dem Zürcher Modell für Düsseldorf ist daher sinnvoll. Denn nur so schafft man den Turnaround in der Suchthilfe, indem Prävention, operative Suchthilfe und Ausstiegswege aus der Sucht gleichwertig behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christine Rachner Dr. Gottfried Panhaus Laura Litzius